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SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke - …
Auszug aus SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01
Die Kammer verkennt auch nicht, dass ein Hilfsmittel, soweit es die Ausübung einer beeinträchtigten Körperfunktion unmittelbar ermöglichen, ersetzen oder erleichtern soll, so auszugestalten ist, dass es die ausgefallene bzw. gestörte Funktion möglichst weitgehend kompensiert, also den umfassensten Gebrauchsvorteil bietet (vgl. BSG, Urteil vom 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R sowie BSG, Urteil vom 23.07.2002 -B 3 KR 66/01 R). - BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01
Die Kammer verkennt auch nicht, dass ein Hilfsmittel, soweit es die Ausübung einer beeinträchtigten Körperfunktion unmittelbar ermöglichen, ersetzen oder erleichtern soll, so auszugestalten ist, dass es die ausgefallene bzw. gestörte Funktion möglichst weitgehend kompensiert, also den umfassensten Gebrauchsvorteil bietet (vgl. BSG, Urteil vom 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R sowie BSG, Urteil vom 23.07.2002 -B 3 KR 66/01 R). - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts, …
Auszug aus SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01
Ein Bildschirmlesegerät ist weder in der Schwarz-Weiß-Version noch als Farbgerät ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, denn Bildschirmlesegeräte sind allein für die speziellen Bedürfnisse Sehbehinderter hergestellt und werden nur von diesem Personenkreis benutzt (vgl. zu dem Begriff des allgemeinen Gebrauchsgegenstand BSGE 84, 266 = SozR 3 -2500 § 33 Nr. 33). - BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96
Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit …
Auszug aus SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01
Die ärztliche Verordnung stellt sich rechtlich als ärztliche Empfehlung dar, bindet die Krankenkasse im Verhältnis zum Versicherten aber nicht (BSG SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 25 und 27). - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Auszug aus SG Dortmund, 11.11.2002 - S 8 KR 29/01
Soweit ein Hilfsmittel, die ausgefallene oder beeinträchtigte Organfunktion nur mittelbar besetzt, erstreckt sich die Leistungspflicht der Krankenkasse nur auf solche Mittel, deren Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (BSG SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 32 m.w.N.).